Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der MR-Elektrotechnik GmbH, Markt 13, 2770 Gutenstein. Abweichende individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der MR-Elektrotechnik GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten diese AGB nur insoweit, als sie zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt; eine Gewähr für ihre Richtigkeit wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage übernommen. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit dem Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung zustande. Bei Verbrauchergeschäften ist ein Kostenvoranschlag gemäß § 5 Abs. 2 KSchG im Zweifel entgeltlich, worauf vor Erstellung hingewiesen wird.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand (Regieleistung) verrechnet. Bei umfangreicheren Aufträgen sind wir berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu legen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
4. Leistungsausführung und Termine
Alle Arbeiten werden fachgerecht nach dem Stand der Technik sowie den einschlägigen Normen und Sicherheitsvorschriften (insbesondere ÖVE/ÖNORM) ausgeführt. Vereinbarte Ausführungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, Vorleistungen Dritter oder fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern die Ausführungsfrist angemessen; daraus entstehen dem Kunden keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer, sofern uns kein Verschulden trifft.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass der Zugang zum Leistungsort zum vereinbarten Termin möglich ist und die erforderlichen Voraussetzungen (z. B. Strom- und Wasseranschluss, abgeschlossene Vorarbeiten, notwendige Pläne und Unterlagen) rechtzeitig vorliegen. Mehraufwand, der durch die Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entsteht, wird nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und eingebautes Material bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit eine Trennung ohne Beschädigung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mängel sind uns nach Möglichkeit unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen; für Verbraucher gilt: Die Unterlassung der sofortigen Rüge führt nicht zum Verlust der Gewährleistungsrechte. Wir sind berechtigt, Mängel vorrangig durch Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist zu beheben.
8. Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden sowie zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Haftungsausschluss nur, soweit er gesetzlich zulässig ist.
9. Rücktrittsrecht für Verbraucher (FAGG)
Wird der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen, steht Verbrauchern grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Kein Rücktrittsrecht besteht insbesondere bei dringenden Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, zu denen der Verbraucher uns ausdrücklich aufgefordert hat (§ 18 Abs. 1 Z 5 FAGG). Verlangt der Verbraucher ausdrücklich die Ausführung vor Ablauf der Rücktrittsfrist, ist bei späterem Rücktritt ein anteiliges Entgelt für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen (§ 16 FAGG).
10. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf dieser Website.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.